The training contract and the study and examination regulations define the basic rules for studying at FHWien der WKW. You will encounter these rules regularly and occasionally find yourself in conflict with them. With the following FAQs, we aim to provide you with a good overview of the situation. If you have any further questions or problems, you can contact us at any time at office@oeh-fhwien.at!
Die Pru00fcfungsmodalitu00e4ten mu00fcssen mit Semesterbeginn bzw. Beginn des Moduls im Syllabus bekanntgegeben werden. Es sind mind. 3 Termine fu00fcr 3 Antritte anzubieten, maximal ein vierter Termin kann angeboten werden, wenn ein ausreichend begru00fcndetes Nichtantreten erfolgt ist. Die Termine mu00fcssen bis Notenschluss angeboten werden. Die Fristen fu00fcr den Notenschluss sind: fu00fcr das Wintersemester am 14. April und fu00fcr das Sommersemester am 14. November. Pru00fcfungseinsicht und Krankmeldung: Verpasst man eine Pru00fcfung aufgrund von Krankheit, verfu00e4llt der damit verbundene Antritt sollte man nicht das Formblatt u201eKrankmeldung bei Pru00fcfungu201c an den Servicepoint (servicepoint@fh-wien.ac.at) senden. Wichtig: Die Nachweise mu00fcssen unmittelbar an der Servicepoint gesendet werden und spu00e4testen innerhalb von drei Tagen nach dem Pru00fcfungstermin ausgestellt worden sein. Krankmeldung bei Unterschreitung der Anwesenheitspflicht: Siehe u201eWie ist die Anwesenheitspflicht geregelt? Bis 6 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung kann man Einsicht in die Pru00fcfungsunterlagen und Protokolle dieser verlangen und Kopien davon anfertigen. Vom Recht auf Vervielfu00e4ltigung ausgenommen sind geschlossene Fragen, insbesondere Multiple Choice-Fragen, inklusive der jeweiligen Antwortmu00f6glichkeiten.
Die einmalig mu00f6gliche Unterbrechung des Studiums muss schriftlich bei der Studiengangleitung beantragt werden. Die Unterbrechung kann maximal fu00fcr ein Jahr beantragt und unter Angabe von geeigneten Gru00fcnden maximal um ein Jahr verlu00e4ngert werden. Bereits vor der Unterbrechung erbrachte Leistungen bleiben bestehen. Wird der Antrag von der Studiengangsleitung abgelehnt, kann innerhalb von 2 Wochen beim Kollegium schriftlich Beschwerde eingereicht werden.
Eine nicht bestandene Pru00fcfung kann regulu00e4r zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung als kommissionelle Pru00fcfung stattfindet. Kommissionelle Pru00fcfungen sind grundsu00e4tzlich schriftlich, wenn der Hauptpru00fcfungstermin mu00fcndlich war, kann die kommissionelle Pru00fcfung auch mu00fcndlich stattfinden. Im Regelfall werden mu00fcndliche Pru00fcfungen generell auch mu00fcndlich wiederholt. Bei einer kommissionellen Pru00fcfung (=letztmu00f6glicher Pru00fcfungsantritt) zu00e4hlt nur noch die Pru00fcfung und keine im Rahmen der Vorlesung erbrachten Leistungen. Bachelor- und Masterpru00fcfungen ku00f6nnen ebenfalls zweimal wiederholt werden.
Es kann nicht rein gegen die negative Beurteilung einer Pru00fcfung berufen werden, sondern nur bei einem mit der Pru00fcfung in Zusammenhang stehenden Verfahrensfehler. Liegt ein solcher Verfahrensfehler vor, kann innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der negativen Beurteilung eine Beschwerde bei der Studiengangsleitung bzw. dem Kollegium eingereicht werden. Diese muss schriftlich erfolgen und wenn diese ans Kollegium gerichtet ist mithilfe eines speziellen Formblattes (in Moodle auffindbar) durchgefu00fchrt werden. Es ist ratsam sich vor diesem Schritt bei dem bildungspolitischen Referat der u00d6H FHWien (bipol@oeh-fhwien.at) zu melden, um das Vorgehen zu besprechen. Beschwerden sind auch bei der Ablehnung diverser Antru00e4ge mu00f6glich. Auch hier ist es ratsam Ru00fccksprache mit der u00d6H zu halten.
Antru00e4ge auf Anerkennung mu00fcssen u00fcber das System der FH (via u201eFH Onlineu201c) gestellt werden. Die Studiengangsleitung ist trotz der Abwicklung u00fcber den Service Point die entscheidende Instanz, wobei auch bei abgelehnten Anrechnungen die Mu00f6glichkeit besteht Beschwerde beim Kollegium einzulegen. Um die Anrechnung fehlerfrei durchfu00fchren zu ku00f6nnen ist es ratsam den aktuellen Leitfaden zur Anrechnung (in Moodle immer aktualisiert verfu00fcgbar) durchzulesen und sich bei Fragen bei der u00d6H zu melden.
Auch die abschlieu00dfenden Arbeiten und Pru00fcfungen werden in der Pru00fcfungs- und Studienordnung behandelt, allerdings sind die Fragestellungen zu diesen Themen sehr divers und detailliert. Dementsprechend raten wir bei diesbezu00fcglichen Fragen die Pru00fcfungsordnung direkt zu lesen und sich bei Unklarheiten bei der u00d6H FHWien zu melden.
Wurde das Semester nicht bis zum Notenschluss vollstu00e4ndig absolviert, oder alle Antritte ausgeschu00f6pft, kann das Studium nicht direkt weitergefu00fchrt werden. Einmalig hat man jedoch das Recht auf eine Jahreswiederholung, wobei die Wiederholung der Studiengangsleitung binnen eines Monats ab Mitteilung des negativen Pru00fcfungsergebnisses bekannt zu geben ist. Das Recht steht einem auch nach dem 3. negativen Antritt bei einer Bachelor- oder Masterpru00fcfung zu. Bei vorliegenden zwingenden Gru00fcnden kann das Studium auch unterbrochen werden. Dafu00fcr ist das Gespru00e4ch mit der Studiengangsleitung zu suchen.
Zeugnisse sind spu00e4testens 4 Wochen nach der Erbringung einer Leistung anzufertigen, sowie Sammelzeugnisse spu00e4testens 4 Wochen nach Semesterschluss auszustellen. Die Zeugnisse kann man selbst u00fcber FHWien Online erstellen. Folgender Notenschlu00fcssel wird angewandt: Sehr gut (1): 100 % bis > 90 % der Maximalpunkte; Mit u201eSehr gutu201c werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen in hervorragender Weise erfu00fcllen. Gut (2): 90 % bis > 75 % der Maximalpunkte; Mit u201eGutu201c werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen in u00fcber das Wesentliche hinausgehendem Ausmau00df erfu00fcllen. Befriedigend (3): 75 % bis > 60 % der Maximalpunkte; Mit u201eBefriedigendu201c werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen erfu00fcllen. Genu00fcgend (4): 60 % bis > 50 % der Maximalpunkte; Mit u201eGenu00fcgendu201c werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen trotz Mu00e4ngeln in den wesentlichen Bereichen u00fcberwiegend erfu00fcllen. Nicht genu00fcgend (5): 50 % bis 0 % der Maximalpunkte; Mit u201eNicht genu00fcgendu201c werden Leistungen beurteilt, die die Erfordernisse fu00fcr die Beurteilung u201eGenu00fcgendu201c nicht erfu00fcllen. Die blou00dfe Mitarbeit im Pru00e4senzunterricht kann nicht in die Leistungsbeurteilung miteinbezogen werden. Grundlage der Leistungsbeurteilung sind nachpru00fcfbare Leistungen in schriftlicher oder mu00fcndlicher Form.
Aufgrund der momentanen Coronasituation ist die lehrveranstaltungsbezogene Anwesenheitspflicht bis auf Widerruf der Bestimmung aufgehoben. Bei Unterschreiten der Vorgabe von 75% Anwesenheit (fu00fcr alle Module, in begru00fcndeten Einzelfu00e4llen kann die Studiengangsleitung eine abweichende Anwesenheitsvorgabe machen) verliert man einen mu00f6glichen Pru00fcfungsantritt. Ist die Unterschreitung der lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitsvorgabe von 75% aufgrund einer Erkrankung erfolgt und soll diese entschuldigt werden, ist ein Nachweis zu erbringen. Erst nach negativer Pru00fcfungsleistung bzw. Nichtantritt zur Pru00fcfung muss die Krankmeldung, die zum Zeitpunkt der Abwesenheit der Lehrveranstaltung ausgestellt wurde, zusammen mit dem dafu00fcr vorgesehenen Formblatt u201eKrankmeldung bei Pru00fcfungu201c an den Servicepoint (servicepoint@fh-wien.ac.at) gesendet werden. Krankmeldungen daher immer aufheben!
Mu00fcndliche Pru00fcfungen sind stets u00f6ffentlich zugu00e4nglich und mu00fcssen im Ablauf protokolliert werden. Der Pru00fcfungssenat besteht immer aus 3 Personen.
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Verpflichtung zur Absolvierung des Auslandssemesters bzw. des Praktikums im Ausland bis Widerruf ausgesetzt. Ausnahmen sind nur mu00f6glich 1. Bei schweren Krankheitsfu00e4llen, die einer spezifischen Behandlung bedu00fcrfen 2. Bei Behinderungen und chronischen Krankheiten, die die Mobilitu00e4t stark einschru00e4nken 3. Wichtige familiu00e4re Verpflichtungen (z.B. plu00f6tzliche und schicksalshafte familiu00e4re Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen, die es der/dem Studierenden verunmu00f6glichen, u00fcber lu00e4ngere Zeit von zuhause weg zu sein, oder Kinderbetreuung) Der Antrag dafu00fcr ist an die Studiengangsleitung zu stellen. Finanzielle Gru00fcnde geben gemu00e4u00df der FH keinen Anlass fu00fcr eine Ausnahme, da zahlreiche Fu00f6rderungen auf EU- und nationaler Ebene (z.B. Erasmus) existieren. Bei Hilfe bezu00fcglich Fu00f6rderungen kann man sich an das Sozialreferat der u00d6H FHWien (sozref@oeh-fhwien.at) wenden.
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